Same procedure: erneute WHG-Zertifizierung ohne Beanstandungen

WHG-Zertifizierung

Nicht ganz ohne Stolz können wir vermelden, auch bei letzten Prüfung am 1.3.2017 die WHG-Zertifizierung ohne Beanstandungen erfolgreich bestanden zu haben! Seit 2009 ist unser Betrieb durchgehend nach WHG §19 zertifiziert und kann auf über 8 Jahre Erfahrung zurück blicken.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass nur zertifizierte Betriebe Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen dürfen. Schaden für die Umwelt durch unqualifizierte Betriebe oder Personen soll dadurch verhindert werden. Was Viele nicht wissen: im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz und es drohen Geldbußen bis zu 50.000,- Euro!

Als zertifizierter Fachbetrieb schweissen wir Auffangwannen in allen Größen oder Behälter für wassergefährdene Stoffe bis max. 4 x 2,5 Meter präzise nach Kundenvorgaben. Je nach Anforderungen werden diese dann einer Rot-Weiß-Prüfung und/oder Luftdruck- bzw. Wasserprüfung unterzogen und auf absolute Dichtheit im eigenen Haus überprüft. Der Prüfprozess wird entsprechend protokolliert und eine zugehörige Dichtheitsbescheinigung erstellt. Diese Qualität zahlt sich mit Sicherheit für Sie aus.