Erneute WHG-Zertifizierung ohne Beanstandungen
Wie bei den letzten Zertifizierungen, haben wir auch bei der letzten Prüfung die WHG-Zertifizierung ohne Beanstandungen erfolgreich bestanden! Nunmehr seit 2009 ist unser Betrieb nach WHG §19 zertifiziert und dementsprechend erfahren... weitere Informationen finden Sie hier.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt seit 1986 vor, dass nur zertifizierte Betriebe Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass unqualifizierte Betriebe oder Personen Schaden für die Umwelt anrichten können.
Viele sind sich des Risikos nicht bewusst. Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz und Geldbußen bis zu 50.000,- Euro drohen.
Als Fachbetrieb schweissen wir Auffangwannen oder Behälter für wassergefährdene Stoffe nach Ihren Vorgaben, prüfen diese auf Dichtheit im eigenen Haus und liefern eine zugehörige Dichtheitsbescheinigung mit. Sicherheit und Qualität, die sich auszahlt.