WHG-Zertifikat erneuert
Erneut haben wir die WHG-Zertifizierung erfolgreich bestanden! Seit 2009 ist unser Betrieb zertifiziert nach WHG §19 - da könnte man schon von einem "Vorzeigebetrieb" sprechen ... weitere Informationen zum WHG-Zertifikat finden Sie hier.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt seit 1986 vor, dass nur zertifizierte Betriebe Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass unqualifizierte Betriebe oder Personen Schaden für die Umwelt anrichten können.
Viele sind sich des Risikos nicht bewusst. Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz und Geldbußen bis zu 50.000,- Euro drohen.
Als Fachbetrieb schweissen wir Auffangwannen oder Behälter für wassergefährdene Stoffe nach Ihren Vorgaben, prüfen diese auf Dichtheit im eigenen Haus und liefern eine zugehörige Dichtheitsbescheinigung mit. Sicherheit und Qualität, die sich auszahlt.